Aktuell hat die Ferienzeit begonnen: Wer kurzfristig eine Reise ins europäische Ausland plant, sollte einige Dinge beachten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat wichtige Punkte zusammengetragen.
- Informiere Dich vor der Buchung über Reise- und Sicherheitshinweise. So gibt es aktuell z. B. Reisewarnungen für die europäischen Länder Finnland, Schweden und Norwegen oder das beliebte Urlaubsland Türkei. Verboten ist die Reise in diese Staaten nicht, Touristen müssen aber mit Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen rechnen.
- Überlege Dir, ob eine Pauschalreise in Frage kommt. Dabei bist Du besser geschützt als bei Individualreisen. Z.B. bessere Chancen, die Reise kostenlos zu stornieren bei einer ev. zweiten Corona-Welle. Storniert der Reiseveranstalter Deine Reise, hast Du ein Recht auf Erstattung des Reisepreises. Informiere Dich aber auch über Gutscheinregelungen im Urlaubsland.
- Wenn Du eine Individualreise buchst (nur Hotel, Ferienwohnung, Flug- oder Bahnfahrt), ist es empfehlenswert, wenn sich diese kurzfristig kostenlos oder zu geringen Gebühren stornieren lässt. Lese dazu vor der Buchung die Storno-Regelungen und die AGB des Anbieters genau durch. Viele Anbieter haben ihre Bedingungen angepasst. Ggf. kann es sich lohnen, für wenige Euro eine Stornierungs-Option hinzu zu buchen.
- Möchtest Du über ein Online-Buchungsportal buchen, achte Sie darauf, wer im Problemfall Dein Ansprechpartner ist. Häufig ist dies nicht klar ersichtlich. Eindeutig ist es, wenn Du direkt beim Anbieter (z. B. Hotel oder Airline) buchst. Das muss nicht unbedingt teurer sein als beim Buchungsportal.
- Denke über Deinen Versicherungsschutz nach. Die Reiserücktrittsversicherung greift beispielswiese, wenn eine plötzliche Erkrankung oder Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit vorliegt. Genauso ist eine Auslandsreisekrankenversicheru
ng wichtig, aber auch hier muss geprüft werden, ob im Pandemiefall oder bei Reisen in Länder mit Reisewarnung gezahlt wird. - Bedenke bei der Buchung eines Reiseangebotes, dass es Corona-bedingte Anpassungen geben kann, etwa am Pool oder Buffet. Auf diese solltest Du im Vorfeld hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, kannst Du einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, es sei denn, es handelt sich um Einschränkungen, die der Urlaubsgast hinnehmen muss.
- Falls Du die gebuchte Pauschalreisenicht antreten kannst oder willst, kann diese in der Regel bis 7 Tage vor Antritt an Dritte übertragen (gegen Aufpreis) werden .
- Können Probleme mit Anbietern aus dem EU-Ausland nicht selbst geklärt werden, hilft das Europäische Verbraucherzentrum kostenlos weiter.
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Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland Bahnhofsplatz 3 | 77694 Kehl | |